Wer erbt „verwaisten“ Hof?

Der Cousin meiner Mutter ist gestorben. Sein Hof, 40 ha, ist zwar noch in der Höferolle, doch er war 20 Jahre verpachtet. Es gibt kein Testament. Der Verstorbene, 88, war nie verheiratet und hat keine Kinder. Meine Mutter ist bereits verstorben. Meine zwei Brüder und ich sind die nächsten Verwandten. Ein Bruder, 67, der noch Flächen bewirtschaftet, will das Hoffolgezeugnis beantragen. Handelt es sich nicht um einen verwaisten Hof, sodass alle drei Geschwister erben?

Ihre Annahme trifft zu – der Hof ist „verwaist“ und wird nicht mehr nach Höferecht vererbt. Nach § 5 der Höfeordnung sind als Hoferben kraft Gesetzes – wenn der Erblasser keine andere Bestimmung trifft – in erster Linie Kinder und deren Abkömmlinge berufen. Sind diese nicht vorhanden, erbt der Ehegatte. Ist kein Ehegatte vorhanden, erben die Eltern des Erb­lassers, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt oder mit ihren Mitteln erworben worden ist. Sind auch...