Wer erbt Hof des Junggesellen?

In der Nachbarschaft ist ein Landwirt verstorben. Er war Junggeselle, hatte keine Kinder und keine Geschwister. Anfang der 1960er-Jahre hat er den Hof vom Vater geerbt. Ein Testament liegt nicht vor. Fällt der Hof an eine Erbengemeinschaft? Falls ja, besteht sie auch aus der Verwandtschaft der Mutter?

Sofern es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt, gelten die Vorschriften der Höfeordnung. Nach § 5 Höfeordnung erben in erster Linie die Kinder, dann der Ehegatte, dann die Eltern, wenn der Hof von ihnen stammt, dann die Geschwister des Erblassers und ihre Abkömmlinge. In Ihrem Fall sind weder Kinder, Ehegatte noch Geschwister vorhanden, sodass der Elternteil erbt, von dem der Hof stammt. Dies wäre der Vater des Verstorbenen.

Ist auch der Vater verstorben, so erben nicht etwa entferntere Verwandte aus der Linie des Vaters (etwa Onkel oder Cousin/Cousine), sondern die Erbfolge richtet sich nach allgemeinem Erbrecht. Solche Höfe gelten als verwaist (§ 10 HöfeO).

Sofern...