Wer erbt den Hof meines Mannes?

Mein Mann und ich sind seit 22 Jahren kirchlich verheiratet. Standesamtlich haben wir nie geheiratet. Wir haben keine Kinder. Aus erster Ehe habe ich Kinder mit in die Ehe gebracht, die heute 40 bis 50 Jahre alt sind und woanders leben. Mein Mann hat vier Geschwister und viele Nichten und Neffen. Alle Flächen des Hofes (Höfeordnung) sind verpachtet. Wer erbt den Hof, wenn mein Mann vor mir sterben sollte?

Wir gehen davon aus, dass der Hof Ihres Mannes – auch wenn der Hofvermerk im Grundbuch noch eingetragen ist – wahrscheinlich nicht mehr dem Höferecht unterfällt. Denn die Landwirtschaft dürfte aufgelöst sein, weil alle Flächen verpachtet und die Maschinen abgeschafft sind. Eine kleine Hobbylandwirtschaft ist im Regelfall nicht schutzbedürftig. Deshalb wird für sämtlichen Nachlass Ihres Mannes bürgerliches Recht und nicht das Sondererbrecht der Höfeordnung gelten.

Sofern Ihr Mann kein Testament errichtet (oder eine andere letztwillige...