Wer bezahlt neues Bad?

Meine Eltern haben 2011 den Hof auf meinen Bruder übertragen. Laut Übergabevertrag haben sie das Wohnrecht im Erdgeschoss. Sie benötigen dringend ein behinderten­gerechtes Bad. Die Pflegekasse hat einen Zuschuss von 4000 € bewilligt. Doch unser Bruder weigert sich, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen. Er sagt, alle Geschwister müssten sich die Kosten teilen. Stimmt das?

Nach dem Hofübergabevertrag (§ 4) ist Ihr Bruder zur Wäsche- und Wohnungspflege (Hege) und zur körperlichen Grundpflege (Pflege) verpflichtet. Letzteres nur in dem Umfang, wie sie von ihm und seiner Familie unter Berücksichtigung der beruflichen Belastung erbracht werden kann sowie nur auf dem Hof selbst. Der Umfang der Pflegepflicht ist zudem auf die Pflegestufe I begrenzt (nach heutiger Einteilung etwa Pflegegrade 0 und 1).

Die nicht gedeckten Kosten eines erheblichen Pflegebedarfes muss Ihr Bruder nicht tragen. Ausdrücklich ist weiter bestimmt, dass soweit Kranken- oder Pflegekosten weder von der Krankenkasse noch von der Pflegeversicherung übernommen...