Wenn der Beschenkte in Not gerät

Das Wochenblatt hat berichtet, wie eine Familie ihr Vermögen durch frühzeitige Abgabe schützen kann und welche Rolle die Zehn-Jahres-Frist spielt (Folgen 29 und 37/2018). Ist eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt auch dann geschützt, wenn der Beschenkte in Not gerät und ihm die Insolvenz droht? Kann die Schenkung dann noch als Sicherheit für ein Darlehen dienen?

In der Hand des Beschenkten stellt die Schenkung sein uneingeschränktes Eigentum dar. Er kann mit dem Geschenk verfahren, wie er möchte. Schenkt der Vater seiner Tochter zum Beispiel ein Grundstück, das als Sicherheit für ein Darlehen zum Hausbau dient, und kann die beschenkte Tochter das Darlehen später nicht weiter bedienen und vollstreckt die finanzierende Bank in das Grundstück, dann wird das Grundstück versteigert. Der Schenker (Vater) kann in diesem Fall nicht einwirken und seine Schenkung widerrufen.

Die von uns getätigten Ausführungen zum Thema „Vermögen durch Abgabe schützen“ bzw....