Welches Kind erbt den Hof?

Unser Sohn, 53, hat eine Frau mit zwei Kindern geheiratet. Sie sind volljährig und berufstätig. Aus der Ehe ist auch ein gemeinsames (noch minderjähriges) Kind hervorgegangen. Wie sieht die Erbfolge nach dem Höferecht aus? Erbt die Frau als Vorerbin? Oder erbt das gemeinsame Kind, weil der Hof aus der Linie des Vaters stammt?

Hat der Erblasser keine andere Bestimmung getroffen, sind als Hoferben nach der Höfeordnung (§ 5) berufen:

  • in erster Linie die Kinder des Erblassers und deren Abkömm­linge,
  • in zweiter Linie der Ehegatte des Erblassers,
  • in dritter Linie die Eltern des Erblassers, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt oder mit ihren Mitteln erworben worden ist,
  • in vierter Linie die Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Das leibliche Kind Ihres Sohnes würde mithin Hoferbe, vorausgesetzt, der Sohn hat keinen anderen Erben etwa per Testament bestimmt. Die Stiefkinder kommen nicht in Betracht, sie sind keine Abkömmlinge Ihres Sohnes, sondern Ihrer...