Was tun mit dem „Mutterkreuz“?

Im Nachlass meiner kürzlich verstorbenen Eltern habe ich ein „Mutterkreuz“ gefunden, das sie offenbar ihrerseits von Vorfahren geerbt haben. Dabei handelt es sich um ein blau-weiß emailliertes, silbernes Ordens- kreuz, in dessen Mitte ein NS-Hakenkreuz angebracht ist. Auf der Rückseite sind ein Datum und eine stilisierte Unterschrift Hitlers eingraviert. Wie gehe ich mit diesem Nazi-Emblem um? Darf ich es öffentlich zeigen? Darf ich es zum Beispiel fotografieren und das Foto dann in einer Chronik zur Familiengeschichte abbilden, die ich gerade vorbereite?

Ein mit Hakenkreuz versehenes „Mutterkreuz“ ist zweifellos ein historisch aussagekräftiger Gegenstand, der viel über das NS-Regime, seine Propaganda und seinen „Mutter-Kult“ aussagt. Im rechtlichen Sinne aber handelt es sich um ein Kennzeichen einer verbotenen, verfassungswidrigen Partei. Damit gelten für den Umgang die §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Demnach dürfen solche Kennzeichen nicht verbreitet, nicht hergestellt und auch nicht in öffentlichen Versammlungen...