Was kann die Exfrau fordern?

Die Ehe meines Sohnes ist geschieden. Er ist Alleinerbe des Hofes, Zugewinnansprüche sind im Ehevertrag ausgeschlossen. Die Ehefrau hat das gemeinsame Haus erhalten. Mein Sohn wohnt bei seiner neuen Freundin, die ebenfalls zwei Kinder aus erster Ehe hat. Kann die Exfrau für die beiden leiblichen Kinder, meine Enkel, heute schon Erbansprüche fordern?

Nein, das ist nicht der Fall. Erb- und Pflichtteilsansprüche knüpfen an den Tod des Erblassers an. Sie können nicht schon zu Lebzeiten geltend gemacht werden.

Möglicherweise verwechseln Sie dies mit den Erbersatzansprüchen, die es früher zugunsten von nicht ehelichen Kindern gab. Diese Ansprüche konnte man bereits zu Lebzeiten geltend machen und führten dazu, dass die nicht ehelichen Kinder beim Tod des Erblassers später keine Ansprüche mehr hatten. Diese Ansprüche sind aber bereits vor rund 20 Jahren abgeschafft...