Was gehört zum Hofesvermögen?

Leserfrage: Zählen PV-Anlagen zum Hofesvermögen? Erhöht sich der Erbanspruch der weichenden Erben?

Wochenblatt-Leser Franz-Josef B. in A. fragt: Wir haben zwei Söhne – einer ist Pächter unseres Hofes. Er hat eine PV-Anlage installiert und ist Mitglied einer GbR (Getreidemahl- und Mischanlage). Zählen bei der Hofübergabe die Anlagen zum Hofesvermögen und erhöhen den Erbanspruch des weichenden Erben?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, rät: Das ist nicht der Fall. Die Photovoltaik (PV)-Anlage ist kein Hofesvermögen. Zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung gehören:

  • alle Grundstücke des Hofeigentümers, die von der Hofstelle aus bewirtschaftet...