Was darf der Notar berechnen?

Ich möchte meinen landwirtschaftlichen Betrieb auf die Tochter übertragen. Wie viel Gebühren darf der Notar je 100.000 € Verkehrs- bzw. Geschäftswert berechnen? Spielt es eine Rolle, ob der Hof verpachtet ist?

Die Gebühren richten sich nach dem „Gerichts- und Notarkostengesetz“. Dabei ist zu unterscheiden einerseits danach, für welche Tätigkeit der Notar eine Gebühr erhält, zum anderen danach, welche Höhe diese Gebühr hat.

Bei der Beurkundung eines Hofübergabevertrages erhält der Notar für das Beurkundungsverfahren 2,0 Gebühren, für den Vollzug des Vertrages (etwa Einholung der Genehmigung durch das Landwirtschaftsgericht) eine weitere 0,5-Gebühr, zusammen also 2,5 Gebühren.Weitere Gebühren können anfallen, wenn der Notar zum Beispiel Finanzierungserklärungen gegenüber Banken beurkunden muss, was bei Ihnen aber nicht der Fall ist.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert. Er bemisst sich grundsätzlich nach...