Waldanteil zwangsversteigern?

Im Rahmen einer Erbengemeinschaft besitze ich 0,25 ha Wald, mein einziger Miterbe 0,75 ha. Da ich nicht am Ort wohne, der Miterbe schon, würde ich meinen Anteil gern verkaufen. Doch der Miterbe will ihn fast geschenkt bekommen. Ich habe kein Vertrauen zu ihm. Bleibt nur noch die Einleitung einer Zwangsversteigerung?

§ 2042 BGB bestimmt, dass jeder Miterbe einer Erbengemeinschaft jederzeit die Auseinandersetzung verlangen kann. Gehört ein Grundstück zum Nachlass, erfolgt dies nach § 753 BGB durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes erfolgt dann, wenn einer der Miterben die Aufhebung der Erbengemeinschaft betreibt, die „Teilungsversteigerung“ (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft).

Oft wird bei Zwangsversteigerungen...