Vertrag ohne Notar unterschreiben?

Wir besitzen eine Wohnung, für die eine ältere Dame ein lebenslanges Wohnrecht hat. Sie kommt jetzt ins Pflegeheim. Mit der Tochter haben wir uns geeinigt, dass wir die Wohnung vermieten und die Mutter 20 % der Miete erhält. Müssen wir diese Vereinbarung notariell beglaubigen lassen? Oder reicht es, wenn wir und die Tochter (Vormund der Mutter) den Vertrag unterzeichnen?

Das Wohnungsrecht ist in § 1093 BGB geregelt. Es stellt eine besondere Form der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit dar, nämlich das Recht, dass der Berechtigte „ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung“ benutzen darf.

Die Bestellung des...