Offenbar hat Ihr Mann Sie durch ein Testament zur Hofeserbin bestimmt. Nach den Bestimmungen der Höfeordnung hätte Ihre gemeinsame Tochter Ihren Ehemann beerbt, nicht Sie. Sie hätten ein Verwaltungsrecht gehabt, bis Ihre Tochter das 25. Lebensjahr vollendet hätte, die Hofeigentümerin wäre aber Ihre Tochter gewesen.
Nach § 6 Abs. 6 der Höfeordnung scheidet als Hoferbe aus, wer nicht wirtschaftsfähig ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Übertragung zu Lebzeiten erfolgen soll. Wirtschaftsfähig ist „wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbstständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften“. Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm muss das Gericht prüfen, ob der Hoferbe tatsächlich imstande wäre, den Hof ordnungsgemäß zu führen. Zwar ist Ihre Tochter außerhalb der Landwirtschaft berufstätig. Jedoch ist sie auf dem Hof aufgewachsen. Dennoch sind Zweifel an ihrer Wirtschaftsfähigkeit berechtigt.
Es gibt im Höferecht aber eine Ausnahme (§ 7 Abs. 1, Satz 2): Die Wirtschaftsfähigkeit eines Abkömmlings steht seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegen, wenn alle Abkömmlinge wegen Wirtschaftsunfähigkeit ausscheiden und ein wirtschaftsfähiger Ehegatte nicht vorhanden ist. Das scheint bei Ihnen der Fall zu sein, da Sie nur eine Tochter und noch keine Enkel haben und Witwe sind.
Sie können alternativ auch erwägen, den Hofvermerk zu löschen. Liegt kein Hof im Sinne der Höfeordnung mehr vor, wird die Wirtschaftsfähigkeit nicht geprüft. Der Vorteil der Höfeordnung besteht darin, dass – wenn mehrere Erben in Betracht kommen – nur ein Erbe erbt, die anderen werden relativ gering abgefunden, um den Fortbestand des Hofes nicht zu gefährden.
Doch in Ihrem Fall ist der Schutz gar nicht erforderlich, weil nur ein Kind als Erbe in Betracht kommt. Ihre Tochter muss keine Miterben (Geschwister) abfinden. Daher können Sie den Hofvermerk löschen lassen und ein Testament errichten, in dem Sie Ihre Tochter zur Alleinerbin bestimmen.