Stiefschwester die Vorsorgevollmacht entziehen?

Leserfrage: Können wir die Vorsorgevollmacht unserer Schwester widerrufen?

Wochenblatt-Leserin Adeleid R. in F. fragt: Wir sind drei Geschwister und eine Stief­schwester. Unser Vater erteilte uns eine notariell beglaubigte Generalvollmacht. Alle vier sollen wir auch in Vaters Namen Entscheidungen treffen können. Mit der Stiefschwester gibt es Streit. Wir haben ihre Vorsorgevollmacht widerrufen. Die Stiefschwester sagt, wir hätten nicht das Recht dazu. Was können wir tun?

Rechtsanwältin Silke Trappmann vom WLV gibt Auskunft: Mit einer Generalvollmacht überträgt der Vollmachtgeber dem oder den Bevollmächtigten, die Befugnis, an seiner Stelle zu handeln, wenn er hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Grundsätzlich kann nur der Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Sind mehrere Bevollmächtigte gleichrangig...