Steuerpflichtige Entnahme von Flächen?

Leserfrage: Die Tochter möchte den Hof, der nicht in der HöfeO eingetragen ist, übernehmen. Der Sohn soll eine Wohnung sowie Geld oder/und ein Flurstück erhalten. Was ist zu versteuern?

Wochenblatt-Leserin Johanna U. fragt: Ich bin Eigentümerin eines Resthofes. Die Flächen befinden sich im Betriebsvermögen, der Hof ist nicht mehr in der Höfeordnung eingetragen. Die Tochter möchte den Hof übernehmen, der Sohn soll eine Eigentumswohnung sowie einen Geldbetrag oder/und ein Flurstück erhalten. Was ist zu versteuern? Wie sollten wir...