Sohn nur als Vorerbe?

Ich bin Witwe, Eigentümerin eines Hofes, habe einen Sohn. Er bewirtschaftet den Hof im Nebenerwerb. Nun möchte ich im Testament verfügen, dass der Sohn Vorerbe wird und mein Enkel Nacherbe. Ich will verhindern, dass die Schwiegertochter den Hof erbt, sollte meinem Sohn etwas passieren. Wie beurteilen Sie das Ganze?

Ihr Plan ist machbar. Jedoch sollten Sie die Vor- und Nachteile bedenken.

1. Ein Testament hat zur Folge, dass zunächst Ihr Sohn der Hofes­erbe wird, anschließend Ihr Enkel. Es handelt sich um einen Erbfall. Grundsätzlich ist der Vorerbe, weil er nur „Statthalter“ ist, in seinen Möglichkeiten stark eingeschränkt. Über Grundstücke darf er nicht verfügen, Geld darf er nur mündelsicher anlegen, für zum Nachlass gehörenden Wald muss er einen Wirtschaftsplan aufstellen, er ist dem Nacherben zur Auskunft verpflichtet, er muss nach Beendigung der Vorerbschaft dem Nacherben Rechenschaft legen und darf keine eigennützigen Verwendungen von den Nachlassgegenständen tätigen. Als Erblasserin haben Sie aber die Möglichkeit, Ihren Sohn, den Vorerben, von den Bindungen zu befreien.

Zudem hat der Vorerbe auf Ver­langen ein Nachlassverzeichnis anzulegen und er muss die Erhaltungskosten für den Nachlass tragen. Von diesen Beschränkungen...