Raus aus der Höfeordnung?

Bis zur Rente haben meine Frau und ich, 78, unseren Hof bewirtschaftet. Danach haben wir alles verpachtet. Unsere zwei Kinder haben andere Berufe gelernt, sie kehren nicht auf den Hof zurück. Meine Frau soll zunächst alles erben, falls mir etwas passiert. Ein Testament liegt vor. Müssen wir den Hof (30 ha) aus der Höfeordnung nehmen?

Für Ihren Betrieb wird die Höfeordnung ohnehin nicht mehr gelten. Weil Sie die Bewirtschaftung eingestellt, die Flächen verpachtet und das lebende und tote Inventar verkauft haben, ist eine Wiederaufnahme der Bewirtschaftung nicht realistisch. In diesen Fällen gehen die Landwirtschaftsgerichte davon aus, dass die Hofeigenschaft entfallen ist, auch wenn im Grundbuch der Hofvermerk noch eingetragen ist.

Es hat also klarstellende Wirkung, wenn Sie den Hofvermerk löschen lassen. Dazu reicht es, wenn Sie einen Antrag an das Landwirtschaftsgericht richten, wobei aber...