Pflichtteil für leibliche Kinder?

Wir bewirtschaften einen Hof im Nebenerwerb. Meine Stieftochter aus zweiter Ehe soll den Betrieb erben. Meine zwei leiblichen Kinder aus erster Ehe sollen je eine Mietwohnung bekommen. Wie hoch ist ihr Pflichtteil und wie können wir alles regeln?

Angenommen, Ihr Betrieb ist nicht mehr in der Höfeordnung, dann gilt Folgendes: Ihre zwei Kinder aus erster Ehe sind Ihre leiblichen Abkömmlinge. Ihnen steht nach § 2303 BGB ein Pflichtteil zu, er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir gehen davon aus, dass Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, dann haben Ihre beiden Kinder aus erster Ehe einen Erbanspruch von einem Viertel, folglich einen Pflichtteilsanspruch von je einem Achtel.

Der Pflichtteil bezieht sich auf den Verkehrswert Ihres gesamten Vermögens. Sie müssen also den Verkehrswert Ihres Hofes und Ihrer zwei Wohnungen ermitteln und davon ein Achtel bilden, das sind die...