Pflegeheim: Hofnachfolger von der Zahlung befreit?

Ich wohne als Altenteilerin auf dem Hof des Sohnes. Im Übergabevertrag steht: „Das Wohnungsrecht entfällt, wenn die Berechtigte dauerhaft auf Grund ärztlicher Einweisung in ein Alten- oder Pflegeheim dieses Recht nicht mehr ausübt. Der Berechtigten steht in diesem Fall kein geldwerter Ersatz zu.“ Falls ich in ein Heim umziehe: Muss mein Sohn nichts zahlen?

Ja, die Klausel im Hofübergabevertrag ist rechtmäßig. Das kann man einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Januar 2003 (Az. V ZB 48/02) entnehmen. Der BGH hat in seinem Beschluss ausdrücklich hervorgehoben, dass eine Regelung, die den Hofübernehmer von seinen Pflegepflichten frei werden lässt,...