Notar zu teuer?

Wir wollen den Hof auf die Kinder übertragen. Dazu haben wir uns bei einem Notar beraten lassen, insgesamt etwa zwei Stunden. Er hat uns einen Vorschlag unterbreitet, mit dem die Kinder nicht einverstanden waren. Seitdem ist nichts passiert. Nun hat uns der Notar eine Rechnung über 3.000 € zugeschickt. Mir erscheint sie viel zu hoch.

Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit Gebühren nach dem „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare/Gerichts- und Notarkostengesetz“ (GNotKG) abzurechnen. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeit und dem Geschäftswert. Für die Beurkundung eines Vertrages muss der Notar nach Ziffer 21100 des Kostenverzeichnisses zwei Gebühren abrechnen. Eine Gebühr macht bei einem Geschäftswert von zum Beispiel 100.000 € 273 € aus, bei einem Geschäftswert von 700.000 € sind es 1.255 €.

Sollte es nicht zur Beurkundung kommen, muss der Notar seine Tätigkeit trotzdem berechnen....