Nießbrauch auf Pachtgrundstück

Ich bin im Grundbuch als Eigentümerin einer Wiese eingetragen. Schon vor der Übertragung war das Grundstück jedoch verpachtet. Der frühere Eigentümer ist Nießbraucher bis zu seinem Tod. Wer erhält die Pacht? Es liegt kein schriftlicher Pachtvertrag vor. Darf ich dem Pächter kündigen?

Durch den Übertragsvertrag sind Sie zwar Eigentümerin des Grundstücks geworden. Der bisherige Eigentümer hat sich aber das Nießbrauchsrecht vorbehalten. Gemäß § 1030 BGB stellt es einen Nießbrauch dar, wenn ein anderer (der Nießbraucher) berechtigt ist, „die Nutzungen der Sache zu ziehen“.

Folge: Der Nießbraucher ist berechtigt, die Sache selbst zu gebrauchen oder auch zu verpachten. Daher...