Nießbrauch an Wertpapieren?

Kann man, ähnlich wie bei Gebäuden, einen Nießbrauch an Wertpapieren vereinbaren? Wir sind ein Ehepaar, kinderlos, und möchten die Papiere vererben, aber nicht auf Zinsen etwa von Genussscheinen oder Dividenden von Aktien verzichten. Zugleich könnte der Erbe das Geld nicht ausgeben, weil Nießbrauch besteht.

Ja, das ist möglich. Das ergibt sich aus § 1081 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein Nießbrauchsrecht ist das Recht, „die Nutzungen einer Sache zu ziehen“. Der klassische Anwendungsbereich des Nießbrauchsrechts sind Grundstücke. Oft übertragen Eigentümer ein Wohngrundstück bereits zu Lebzeiten auf ein Kind, behalten sich aber das Nutzungsrecht (Nießbrauchsrecht) vor. Dann ist der Übergeber zwar nicht mehr der Eigentümer, doch er ist berechtigt, etwa im Haus weiter zu wohnen oder das Grundstück zu vermieten oder zu verpachten und die Einnahmen...


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