Nießbrauch an Dritte verpachten?
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge möchte ich den Hof auf die Tochter übertragen, wobei ich unter 10 % zurückbehalten will. Gleichzeitig will ich einen Nießbrauch eintragen lassen, der durch Verpachtung an Dritte ausgeübt wird. Kann diese Konstellation zur Aufdeckung „stiller Reserven“ führen?