Neffe nimmt wenig Rücksicht

Mein Mann und ich haben den schuldenfreien Hof dem Neffen überschrieben. Das Altenteilerhaus ist weiter unser Eigentum. Beim Güllefahren nutzt und beschmutzt der Neffe unseren privaten Weg, obwohl er ausweichen könnte. Wir haben ihn wiederholt darauf angesprochen. Doch das ignoriert er.

Ob Sie zum Beispiel den Hof vom Neffen zurückverlangen können, richtet sich in erster Linie nach dem Übergabevertrag. Sind dort vertragliche Rücktrittsrechte vereinbart? Dies ist durchaus üblich. Oft wird vereinbart, dass Sie den Hof zurückverlangen können, wenn sich der Übernehmer „groben Undanks“ schuldig gemacht hat oder „der Übertragsnehmer die von ihm übernommenen Verpflichtungen nachhaltig, grob und vorsätzlich verletzt“.

Ob die Voraussetzungen einer solchen Rücktrittsregelung in Ihrem Fall erfüllt sind, wissen wir nicht. Allerdings ist die Beweisführung oft sehr schwierig. Denn nicht selten „gibt ein Wort das andere“, das heißt, es ist nicht mehr aufklärbar, ob hier Ihr Neffe den Streit allein verursacht hat. Vor Gericht wird dann oft eine „Schlammschlacht“ ausgetragen – mit wechselseitigen Vorwürfen und Anschuldigungen.

Ist in...