Nacherbe verschuldet: Was tun?

Mein verstorbener Ehemann hat mich zur Vorerbin unseres Hofes eingesetzt und unsere beiden Söhne zu Nacherben. Jetzt ist der ältere Sohn infolge einer Scheidung verschuldet. Sollte der Nacherbfall eintreten, muss er für seine Schulden einstehen. Für seine zwei Kinder könnte nichts mehr übrig bleiben. Wie können wir dies verhindern? Sollten wir ihm Flächen übertragen?

Sie sind von Ihrem verstorbenen früheren Ehemann zur Vorerbin des Betriebes eingesetzt worden. Weil der ältere Sohn verschuldet ist, denken Sie an eine „vorgezogene Erbschaft“, indem Sie ihm bereits jetzt einige Flächen zu Eigentum übertragen.

Jedoch leuchtet uns Ihre Idee nicht ein. Ihr Sohn hat jetzt Schulden, weitere kommen möglicherweise nach der Scheidung auf ihn zu. Wenn Sie ihm Flächen übertragen, haften diese Flächen bereits jetzt für seine Schulden. Dann tritt doch der Effekt ein, den Sie verhindern möchten – dass der Nachlass...