Nachabfindung an den Bruder?

2008 hat mein Vater den Hof (Höfeordnung) auf mich übertragen. Meine Schwester und mein Bruder wurden abgefunden, sie haben auch auf Pflichtteilsansprüche verzichtet. Jetzt muss ich das Stalldach neu eindecken lassen. Dafür möchte ich eine Parzelle Acker an meine Schwester verkaufen. Hat mein Bruder Anspruch auf Nachabfindung, wenn ich den Erlös in das Stalldach reinvestiere?

Mit der Hofübergabe wurden Ihre Geschwister abgefunden. Damit ist in der Regel gemeint, dass deren Abfindungsansprüche nach § 12 Höfeordnung befriedigt wurden. Weil die Hofabfindung, berechnet nach dem Einheitswert, in der Regel nicht sehr hoch ist, regelt § 13 HöfeO den Nachabfindungsanspruch. Das trifft auch auf den beabsichtigen Verkauf des Ackerlandes zu. Die „Reinvestition“ in die Sanierung des Stalldaches ist nicht abzugsfähig. Abzugsfähig ist nach den Bestimmungen des § 13 HöfeO im Falle der Veräußerung von Grundstücken nur der Erwerb eines gleichwertigen Grundstückes, das dann auch vom Hof aus bewirtschaftet wird, sowie Verkäufe, die zur Erhaltung des Hofes erforderlich...