Nachabfindung?

Nach dem Tod unserer Mutter hat mein Bruder den Hof geerbt, ich bekam mein Pflichtteil nach Höferecht. Jetzt hörte ich zufällig, dass er den Mähdrescher verkauft und keinen neuen angeschafft hat. Kann ich Nachabfindung fordern? Der Kontakt zum Bruder ist völlig abgebrochen. Er wird mir kei­ne Auskunft zum Verkaufserlös geben.

Geregelt ist dies in § 13 der Höfeordnung. Im Sinne der Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe regelt die Höfeordnung, dass der Hof nur an einen Erben, den Hof­erben, fällt, und dass die Abfindung auf der Basis des 1,5-fachen Einheitswertes relativ gering bemessen wird. Im Gegenzug steht den weichenden Erben eine Nachabfindung zu, wenn der Hoferbe den Hof innerhalb von 20 Jahren nach der Übernahme ganz oder teilweise veräußert oder anders als landwirtschaftlich nutzt.

Der Hoferbe ist auch dann nachabfindungspflichtig, wenn er wesentliche Teile des Hofzubehörs veräußert, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen...