Muss Bruder Nachabfindung zahlen?

Ende 1993 hat unsere inzwischen verstorbene Mutter den Hof an unseren Bruder vererbt. Gleichzeitig haben wir Schwestern einen Erbverzichtsvertrag notariell unterzeichnet. 2006 und 2010 hat der Bruder Acker verkauft und Stallungen in Wohnungen umgenutzt. Jetzt hat er die Tochter seiner Lebensgefährtin adoptiert. Können wir Nachabfindung fordern?

Ein Nachabfindungsanspruch setzt voraus, dass es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. Davon gehen wir hier aus. Aufgrund der Hofübergabe ist Ihr Bruder 20 Jahre lang (gerechnet ab Umschreibung des Grundbuchs) verpflichtet, den anderen weichenden Erben (also den Schwestern) einen Nachabfindungsbetrag zu zahlen, falls er den Hof oder einzelne Grundstücke veräußert oder anders als landwirtschaftlich nutzt. Aufgrund der Verkäufe von Ackerland 2006 und 2010 stehen Ihnen grundsätzlich...