Wir verstehen Ihre Anfrage so, dass Sie einen Geldbetrag für Ihre Lebensgefährtin angelegt, den Betrag ihr aber noch nicht übereignet haben (das Geld ist also nicht auf ein Konto Ihrer Lebensgefährtin eingezahlt worden). Sie selbst sind weiter Eigentümer des Kontos. Sie wollen aber durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) regeln, dass Ihre Lebensgefährtin dieses Geld erbt.
Einen Notar müssen Sie zurate ziehen, wenn Sie Ihrer Lebensgefährtin den Betrag durch einen Erbvertrag zuwenden möchten. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Lebensgefährtin. Diese Verfügung können Sie nicht einseitig widerrufen.
Sie können aber auch ein Testament errichten, dazu benötigen Sie keinen Notar. Auch durch ein eigenhändig verfasstes, privatschriftliches Testament können Sie Ihrer Lebensgefährtin den gewünschten Betrag zuwenden.
Holen Sie dazu juristischen Rat ein. Denn bei der Errichtung eines Testamentes müssen Sie bedenken, ob es weitere Personen gibt, die Ansprüche haben. Das sind vor allem die Pflichtteilsberechtigten (bei Ihnen die eigenen Kinder, falls vorhanden). Der Berater zeigt Ihnen auf, wie groß Ihr Gestaltungsspielraum ist. Zum anderen sollte die Beratung zu einer möglichst klaren und unmissverständlichen Regelung Ihres Willens führen.
Sollte Ihre Lebensgefährtin vor Ihnen versterben, so geht ein Testament des Inhalts, dass ein bestimmter Anteil Ihres Vermögens von Ihrer Lebensgefährtin geerbt wird, „ins Leere“. Sie sollten in Ihrem Testament klarstellen, dass nur Ihre Lebensgefährtin persönlich den Betrag erben sollte. Dann kann kein Streit darüber entstehen, ob die Erben Ihrer Lebensgefährtin Ansprüche stellen, wenn Sie dereinst sterben, Ihre Lebensgefährtin vorverstorben ist und Sie Ihr Testament nicht mehr geändert haben.
Besser aber ist dies: Sie ändern Ihr Testament, wenn Ihre Lebensgefährtin vor Ihnen verstirbt. Dann müssen Sie das Geld ja nicht zurückholen, denn es gehört ja noch Ihnen.
(Folge 44-2018)