Kurzzeitpflege: Wer zahlt Eigenanteil?

Meine Schwiegermutter hat laut Übergabevertrag „freies Wohnen, Kost und Pflege in gesunden und kranken Tagen frei“. Inzwischen hat sie Pflegegrad 3. Sie lebt in unserem Haus und mein Mann und ich pflegen sie. Wer zahlt den Eigenanteil bei Kurzzeitpflege? Die Geschwister meines Mannes meinen, wir seien dazu verpflichtet.

Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn der Pflegebedürftige für begrenzte Zeit stationär in ein Heim kommt. Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage im Jahr beschränkt. Für diese Zeit bezuschusst die Pflegekasse die Kosten mit einem Pauschalbetrag von 1612 €/Jahr. Dies gilt ab Pflegegrad 2. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Hofübernehmer muss kosten nicht tragen

Die Kosten müsste demnach Ihre Schwiegermutter übernehmen. Ihr Hofübergabevertrag sieht zwar vor, dass Ihre Schwiegermutter umsonst gepflegt wird, nicht aber, dass der Hofübernehmer die Kosten der Pflege tragen muss. Es ist nämlich nicht so, dass der Übernehmer automatisch alle Kosten der Pflege trägt, wenn eine...