Kleinen Hof wie vererben?

Meine Frau und ich überlegen, wie es mit unserem Hof (Höfeordnung) weitergeht. Wir haben drei Kinder und möchten verhindern, dass der Betrieb im Erbgang zerschlagen wird. Seit Jahren haben wir alle Flächen verpachtet, die Viehhaltung ist aufgegeben. Ich bin 62 Jahre, meine Frau ist 58. Wozu raten Sie uns?

Das Sondererbrecht der Höfeordnung bietet die Möglichkeit, die Hoffortführung dadurch zu erleichtern, dass als Hofeserbe nur eine Person ausgewählt wird, die anderen relativ niedrig, auf der Basis des Einheitswertes, abgefunden werden.
Allerdings dient das Höferecht dem Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in bäuerlichen Familien. Es wird daher von der Rechtsprechung nicht mehr angewandt, wenn eine Hofesfortführung nicht mehr realistisch erscheint. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die „wirtschaftliche Betriebseinheit“ aufgelöst wurde. Wichtige Indizien dafür sind die Verpachtung des Hofes, der Verkauf des lebenden und des toten Inventars oder auch der Umbau und die Vermietung der Hofstelle.
Sie haben alle Flächen verpachtet und das Vieh abgeschafft. Dies spricht dafür, dass Sie selber den Betrieb nicht mehr fortführen wollten, denn Sie haben die aktive Bewirtschaftung aufgegeben.

Die Folge ist, dass –...