Kinder des Cousins sollen erben

Seit meiner Ausbildung bewirtschafte ich, 62, meinen 80 ha großen Ackerbaubetrieb hauptberuflich. Seit Jahren lebt meine Partnerin bei mir auf dem Hof. Eine Heirat ist nicht geplant. Wir haben keine Kinder. Die Kinder meines Cousins sollen erben. Falls ich sterbe, möchte meine Partnerin nicht auf dem Hof wohnen bleiben. Wie könnte eine Erbregelung aussehen?

Es ist möglich, dass Sie Ihren Betrieb an die Kinder Ihres Cousins vererben. Bei der Betriebsgröße von 80 ha LN gehen wir davon aus, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt. Deshalb sollten Sie überlegen, den Hof aus der Höfeordnung zu nehmen. Denn nach § 1 Höfeordnung setzt die Hofeigenschaft grundsätzlich Alleineigentum einer natürlichen Person voraus. Das heißt, der Hof kann letztlich nur einem Erben zufallen. Und die anderen Erben haben...