Kein Hoferbe: Was tun?

Als Junggeselle besitze und bewirtschafte ich einen Hof im Sinne der Höfeordnung (Einheitswert 30.000 €). Meine Neffen zeigen kein Interesse an der Landwirtschaft. Was für ein Testament sollte ich machen, damit der Hof nicht zerschlagen wird? Wie sieht es aus, wenn bei meinem Tod kein Testament vorliegt?

Sie könnten nur dann etwa einen Neffen oder eine Nichte zum Hoferben oder zur Hoferbin bestimmen, wenn sie wirtschaftsfähig im Sinne der Höfeordnung sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn etwa der Neffe noch sehr jung ist und allein aufgrund seines Alters diese Reife nicht besitzt. Auch Ihre Geschwister scheiden als Hoferben aus, wenn sie wirtschaftsunfähig sind. Das Problem der Wirtschaftsunfähigkeit eines potenziellen Erben können Sie nur lösen, wenn Sie den Hofvermerk löschen lassen.

Angenommen, Sie versterben, es liegt kein Testament...