Immobilienwert falsch ermittelt?

Wir wollen unser Wohnhaus an die Kinder übertragen. Im Übertragsvertrag (Entwurf) hat der Notar den Wert der Immobilie mithilfe der Feuerversicherung (Wert 1914) berechnet. Zu Recht?

Der Notar hat nach § 97 Abs. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) bei der Beurkundung von Verträgen als Geschäftswert den Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist, zugrunde zu legen. Danach berechnet er seine Gebühren. Die Bewertung richtet sich nach § 46 GNotKG. Danach wird der Wert ­einer Sache durch den Preis ­bestimmt, der „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu...