Hofvermerk löschen lassen?

Ich bin Rentner, 73, kinderlos und lebe mit meiner Freundin auf dem Hof. Mein Nachbar hat alle Flächen gepachtet. Gebäude und Maschinen sind vorhanden. Eine Nichte soll den Hof erben. Sie ist Beamtin und wie ihre Schwester leider nicht wirtschaftsfähig. Sollte ich den Hof aus der HöfeO nehmen? Wie kann ich das Erbe regeln?

Nach der Höfeordnung soll ein Hof im Erbgang nicht zerschlagen werden. Daher fällt der Hof immer nur einem der Erben zu, dem Hoferben. Doch der Hoferbe muss wirtschaftsfähig sein (§ 6 Abs. 6 Höfeordnung).

Die gesetzliche Erbfolge der Höfeordnung ist in § 5 geregelt. Danach erben in erster Linie die Kinder des Hofeigentümers und deren Abkömmlinge, in zweiter Linie der Ehegatte, in dritter Linie die Eltern des Erblassers, wenn der Hof von ihnen stammt, in vierter Linie die Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sind auch solche nicht vorhanden, ist allgemeines Erbrecht anzuwenden.

Sie haben keine Kinder und keinen Ehegatten. Vermutlich sind auch Ihre Eltern bereits verstorben. Doch Sie haben Geschwister sowie zwei...