Hofübertragung nach Verkehrswert?

Wir haben zwei Höfe, einer gehörte meiner Frau. Für ihren Hof ist kein Hofvermerk eingetragen. Meine Frau hatte ihn 2017 beantragt, aber nichts ist geschehen. Nun ist sie verstorben. Unser Sohn bewirtschaftet beide Höfe seit 2006. Der Anwalt meinte, bei Übertragung des Hofes müsse er seine Kosten nach Verkehrswert berechnen.

Die Auskunft des Anwaltes ist falsch. Nach § 1 Abs. 4 Satz 2 Höfeordnung kann eine landwirtschaftliche Besitzung Hof im Sinne der Höfeordnung werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und der Eigentümer erklärt, dass sie Hof sein soll und der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird. Ein solcher Antrag ist gegenüber dem Landwirtschaftsgericht abzugeben, das ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Grundbuchamt prüft dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere ob es sich um einen Hof im Eigentum einer natürlichen Person oder von Ehegatten handelt, ob eine Hofstelle vorhanden...