Hofübergabe: Notar abrechnen

2019 habe ich den verpachteten, 10 ha großen Hof auf unseren Sohn übertragen. Der Notar hat die Kosten nach dem 4-fachen Einheitswert berechnet. Das Grundbuchamt hat seine Kosten jedoch nach dem viel höheren Geschäfts- bzw. Verkehrswert berechnet. Was ist richtig?

Der Notar hat den § 48 GNotKG ­herangezogen. Es handelt sich um eine Privilegierung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Vorschrift lautet:

„Im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle an eine oder mehrere natürliche Personen einschließlich der Abfindung weichender Erben beträgt der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Sinne des Bewertungsgesetzes höchstens das...