Hofnachfolge wie sinnvoll regeln?

Mein Schwager hat alle Flächen unseres Hofes gepachtet – insgesamt 5,5 ha. Ich bin Mitte 50 und Beamter. Wir sind uns in der Familie mit unserem Sohn und unserer Tochter einig, dass der Hof mit Flächen im Erbgang als Einheit erhalten bleibt. Jetzt möchte unser Sohn die Wohnung meiner verstorbenen Eltern umbauen. Wie können wir das Erbe regeln? Sollten wir den Hof (Höfeordnung) übertragen?

Eine Hofübergabe nach den Vorschriften der Höfeordnung hat den Inhalt, dass ein Kind den Hof (hier der Sohn) in Gänze zu Eigentum erhält, Sie und Ihre Ehefrau ein Altenteil erhalten und Ihre Tochter (weichende Erbin) relativ niedrig abgefunden wird. Dies liegt daran, dass die Höfeordnung nicht den Verkehrswert des Hofes, sondern nur den 1,5-fachen Einheitswert bei der Abfindung zugrunde legt.

In Ihrem Fall muss man fragen, ob der im Grundbuch eingetragene Hofvermerk dort noch zu Recht steht. Denn die Gerichte wenden im Streitfall – trotz eingetragenen Hofvermerks – das Höferecht nicht mehr an, wenn die wirtschaftliche Betriebseinheit aufgelöst ist.

Das bedeutet: Bei einer Betriebsverpachtung, oft fehlendem lebendem und totem Inventar und oftmals umgebauten Hofstellen, wird davon ausgegangen, dass eine aktive Landwirtschaft nicht mehr stattfinden soll oder kann. Dann ist die...