Hofnachfolge wie regeln?

Ich bin Witwe und möchte die Hofnachfolge regeln. Alle Flächen des 14 ha großen Hofes habe ich verpachtet. Meine fünf Kinder haben keine landwirtschaftliche Ausbildung. Der älteste Sohn hat auf dem Hof mit eigenem Geld ein Wohnhaus errichtet. Er soll den Betrieb erben. Soll ich den Hof aus der Höfeordnung nehmen?

Falls Sie die alleinige Hofeigentümerin und erbrechtlich nicht gebunden sind, etwa als Vorerbin Ihres verstorbenen Mannes, sollten Sie den Hof aus der Höfeordnung nehmen. Denn es handelt sich ohnehin nicht mehr um einen Hof im Sinne der Höfeordnung, da er verpachtet ist und wohl auch dauerhaft verpachtet bleiben soll, also „aufgegeben“ ist.

In derartigen Fällen spricht man von einer „Löschung der Hofes­eigenschaft außerhalb des Grundbuchs“. Auch ein „Wiederanspannen aus eigenen Erträgnissen“ mit zu erwartenden positiven Deckungsbeiträgen halten wir für unwahrscheinlich.

Wird Ihr ältester Sohn...