Hoferben sollen nicht kündigen

Ich bin 64 Jahre und möchte meine Altersrente von der Alterskasse beantragen. Ein guter Bekannter will meine Flächen für 20 Jahre pachten. Es könnte sein, dass ich vor Ablauf des Pachtvertrages sterbe. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Erben den Vertrag nicht vorzeitig kündigen?

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre Flächen zur Landwirtschaft verpachten. Dann handelt es sich um einen Landpachtvertrag im Sinne des § 585 BGB. Hier gilt, dass ein Pachtverhältnis erst mit dem Ablauf der Zeit endet, für die es eingegangen ist. Falls Sie vor Pachtab­lauf versterben, treten Ihre Erben in diesen Pachtvertrag ein. Es gilt der Grundsatz: Kauf oder Erwerb (Erbfall) bricht nicht Miete/Pacht/Landpacht.

Wichtig ist, dass Sie den Pachtvertrag schriftlich abschließen, die Laufzeit vereinbaren, die Pachtsache beschreiben, Flurstücke und Flurstücksnummern exakt angeben und den Pachtzins und denkbare Pachtzinsanpassungen aufgrund der Länge des Pachtvertrags vereinbaren.

Für Landpachtverträge...