Hoferben adoptieren

Meine kinderlose Schwester und ihr Mann haben angedeutet, dass sie gern unseren jüngsten Sohn, 19, als Hoferben adoptieren würden. Müsste er den Hofnamen des Schwagers annehmen? Wie sieht es mit seinen erbrechtlichen Ansprüchen aus?

Falls Ihr 19-jähriger Sohn von seiner kinderlosen Tante und ihrem Ehemann adoptiert wird, der Adoption durch das Vormundschaftsgericht stattgegeben würde, gelten die allgemeinen Regeln der Adoption. Das angenommene Kind erhält gemäß § 1757 BGB als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden, kann jedoch einen Begleitnamen (also den gegenwärtigen) hinzufügen. Einem volljährigen Angenommenen...