Hof vererben – wie viel kostet das Testament?

Leserfrage: Mit welchen Gebühren muss ich beim Erstellen und Aufbewahren eines Testaments durch einen Notar rechnen und wie kann ich das Testament alternativ aufbewahren?

Wochenblatt-Leser Hermann M. in W. fragt: Ich bin Junggeselle, ohne Geschwister, seit einigen Jahren Rentner und besitze einen kleinen Hof. Dieser ist nicht in der Höfeordnung. Ich möchte den Hof per Testament an mein Patenkind vererben. Mit welchen Gebühren muss ich beim Erstellen und Aufbewahren eines Testaments durch einen Notar rechnen und wie kann ich das Testament alternativ aufbewahren?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Wenn Sie ein „öffentliches Testament“ (vor einem Notar) errichten, richten sich die Gebühren nach dem Nachlasswert, über den Sie testieren. Anzusetzen ist also der Verkehrswert (Veräußerungswert) des Nachlasses. Das gilt auch, wenn Sie Grundstücke oder einen ganzen Hof vererben.

Ausnahmsweise kann im Falle der Vererbung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die Kostenprivilegierung...