Hof in Höferolle?

Unsere Tochter hat unseren Vollerwerbsbetrieb im Rheinland gepachtet. Der Hof ist nicht in der Höferolle. Jetzt möchten wir ihr den Hof übertragen. Zunächst wollen wir ihn aber wieder in die Höferolle eintragen lassen. Wie gehen wir dabei am besten vor?

Nach § 1 Höfeordnung liegt ein Hof im Sinne der Höfeordnung vor, wenn er im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-­Hol­stein gelegen ist, im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten steht, eine zu seiner Bewirtschaftung geeignete Hofstelle aufweist und einen Wirtschaftswert von mindestens 10.000 € hat.

Unter diesen Voraussetzungen kann Ihr landwirtschaftlicher Betrieb durchaus ein Hof im Sinne der...