Hof in die Höfeordnung eintragen lassen?

Wir wollen unseren 15-ha-Hof auf die Tochter übertragen. Sie hat ihn bereits gepachtet. Wir halten Damwild und mästen bis zu 15 Schweine pro Jahr. Unser Hof ist, soweit wir wissen, nicht in der Höfeordnung. Können wir ihn eintragen lassen? Wir haben drei Kinder.

Zunächst sollten Sie durch Einsichtnahme in das Grundbuch bzw. Beantragung eines aktuellen Auszuges prüfen, ob tatsächlich kein Hofvermerk im Grundbuch für Ihren Betrieb eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bzw. Ihre Frau (falls sie Eigentümerin bzw. Miteigentümerin ist) die Hofeigenschaft beim Amtsgericht erklären.

Die Erklärung sähe so aus:

„Hiermit erkläre ich, Landwirt (Name, Vorname usw.), dass mein im Grundbuch von … Band … Blatt ... eingetragener land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz Hof sein soll und beantrage den Hofvermerk einzutragen (§ 1 Abs. 1 und 4 Satz 2 HöfeO, § 4 Höfe­VfO). Der Wirtschaftswert der Besitzung beträgt ......