Hof im Ganzen erhalten

Ich besitze mit meiner Frau einen größeren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Unsere Erben und deren Nachkommen sollen die Hofstelle und Ländereien möglichst ungeteilt erhalten. Mit welcher Gesellschaftsform können wir dies erreichen?

Besteht ein aktiver Betrieb, können Sie den Schutz vor Zerschlagung dadurch erreichen, dass Sie den Hofvermerk im Grundbuch eintragen lassen, also den Hof der Höfeordnung unterstellen. Die Höfeordnung verfolgt das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe im Erbgang ungeteilt zu erhalten; es erbt stets nur ein Erbe, der Hoferbe, den Betrieb, und die anderen Miterben erhalten eine relativ niedrige Abfindung in Geld. Möglich ist dies in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen, nur in diesen Bundesländern gilt die Höfeordnung.

Handelt es sich dagegen um einen ruhenden Betrieb (der...