Es ist durchaus möglich, dass Sie entweder selbst eine Stiftung gründen und Ihren verpachteten Hof auf diese Stiftung zu Eigentum übertragen oder aber eine Zustiftung vornehmen, indem Sie Ihren verpachteten Betrieb auf eine andere, bereits bestehende Stiftung übertragen.
Stiftung als juristische Person
Dazu müssen Sie wissen, dass eine Stiftung eine selbstständige juristische Person ist, die niemandem gehört, sie gehört sich selbst. Gemeint ist damit, dass diese juristische Person „Stiftung“ keine Eigentümer oder Gesellschafter hat, wie etwa eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH, sondern die Stiftung wird zwar durch einen Vorstand oder ein „Kuratorium“ gelenkt, das Vermögen der Stiftung gehört aber nicht diesen Personen, sondern der Stiftung selbst. Sie können damit erreichen, dass Sie Ihr Vermögen aus der Familie ausgliedern, sodass es nicht mehr Ihren Kindern zu Eigen ist.
Für gemeinnützige Zwecke geeignet
Nicht selten werden bei größeren Vermögen Familienstiftungen errichtet, bei denen die Familienangehörigen im Stiftungsvorstand sind und über die Verteilung der Einnahmen entscheiden. Oft verfolgen die Stiftungen gemeinnützige Zwecke, sodass sie Steuervorteile erhalten und segensreich wirken können. Vielleicht ist Ihnen dies ein Anliegen, dann wäre die Errichtung einer Stiftung für Sie überlegenswert.
Rücksprache mit Kindern halten
Aber Sie sollten dies auf jeden Fall auch mit Ihren Kindern erörtern. Denn um eine Stiftung nicht der Gefahr auszusetzen, dass Ihre Kinder Ansprüche geltend machen, sollten diese auf Ansprüche verzichten, insbesondere auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.
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