Haus vermieten?

1986 hatte ich meiner Tante per Nießbrauchsvertrag ein Grundstück mit Doppelhaushälfte überlassen. Sie ist jetzt 86 und muss wahrscheinlich in ein Alters- oder Pflegeheim. Kann sie in diesem Fall das Gebäude vermieten? Müsste ich jeden Mieter akzeptieren? Ein Testament oder Erbvertrag liegt meines Wissens nicht vor. Was passiert nach dem Tod der Tante? Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Gemäß § 1030 BGB besteht der gesetzliche Inhalt des Nießbrauchrechts an Sachen darin, die Sache in der Weise zu belasten, dass der Nießbrauchberechtigte die Nutzungen der Sache ziehen darf. Damit ist auch gemeint, dass der Nießbrauchberechtigte ein Gebäude, das dem Nießbrauchrecht unterliegt, vermieten darf. Somit kann Ihre Tante, wenn sie in ein Heim kommt, das Gebäude durchaus vermieten, und zwar an denjenigen, den sie wünscht.

Wenn dies nicht gewollt war, hätten Sie damals besser ein Wohnungsrecht...