Hat Hoferbe Flächen veräußert?

Wie erfährt ein weichender Erbe, ob sein Bruder, der Hoferbe, eine Fläche verkauft hat, sodass er Nachabfindung fordern kann? Muss er darauf vertrauen, dass ihm der Hoferbe dies mitteilt? Oder informiert das Amtsgericht die Geschwister über den Flächenverkauf?

Ein weichender Erbe bekommt vom Gericht nicht „automatisch“ eine Nachricht, dass von einem Hof im Sinne der Höfeordnung Flächen abverkauft worden sind. Doch es gilt Folgendes: Nach § 13 Abs. 10 Höfeordnung (HöfeO) muss der Hoferbe dem weichenden Erben über eine Veräußerung oder Verwertung unverzüglich Mitteilung machen sowie über alle für die Berechnung des Anspruchs erheblichen Umstände auf Verlangen Auskunft erteilen.

Sie haben als weichender Erbe daher auch die Möglichkeit, den Hoferben von sich aus anzusprechen und um Auskunft zu bitten.

Zudem könnten Sie beim Grundbuchamt aktuelle Grundbuchauszüge anfordern. Ihr berechtigtes Interesse können Sie mit Ihrer Rechtsstellung als...