Gütergemeinschaft: Vermögen nur an Tochter vererben

Leserfrage: Unsere Tochter lebt mit ihrem Mann in einer Gütergemeinschaft. Wie können wir als Eltern regeln, dass wirklich nur sie im Erbfall von unserem Geld profitiert?

Wochenblatt-Leserin Vera E. fragt: Unsere Tochter lebt seit 20 Jahren mit ihrem Mann in einer Gütergemeinschaft. Erbt sie, möchte sie dieses Geld zur Alterssicherung nutzen. Der Schwiegersohn hat schriftlich bestätigt, dass er keine Ansprüche auf das Erbe seiner Frau erhebt. Wie können wir als Eltern regeln, dass wirklich nur sie von unserem Geld profitiert?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Im Güterstand der Gütergemeinschaft werden gemäß § 1416 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten, sogenanntes „Gesamtgut“. Zum Gesamtgut gehört ausdrücklich auch das Vermögen, das der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft erwerben.

Anders ist das im gesetzlichen ­Güterstand der...