Grundbuch wie berichtigen?

Meine Großmutter hat den Hof von meinem Opa geerbt. Darüber liegt kein Erbschein vor. Später hat sie den Hof auf meinen Onkel übertragen, den ich beerbt habe. Der Grundbesitz liegt verstreut in mehreren Gemarkungen, in zwei Grundbüchern ist weiter mein Großvater als Eigentümer eingetragen. Wie kann ich die Umschreibung erreichen?

Nach § 894 BGB können Sie die Berichtigung des Grundbuchs verlangen, wenn Sie tatsächlich der Eigentümer sind. Dies müssen Sie nachweisen. Die Grundstücke gehören offensichtlich alle zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung.

Den Nachweis der Erbfolge haben Sie nach § 35 Grundbuchordnung durch einen Erbschein (oder Hoffolgezeugnis) bzw. durch Vorlage des Hofübergabevertrages zu erbringen. Da der Erbschein nach dem Tod Ihres Großvaters, der Ihrer Großmutter erteilt...